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25.04.2024 | Politik | Nachrichten

Mangel an Anlaufstellen bei Diskriminierung

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Wer im Krankenhaus, einer Arztpraxis oder bei Therapien Diskriminierung erlebt, findet selten eine Anlaufstelle. Das zeigt eine Analyse der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach © Thomas Ecke / BMGDie Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, übergab Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die aktuelle Studie zu Diskriminierung im Gesundheitswesen.
© Thomas Ecke / BMG

Wer im Gesundheitswesen diskriminiert wird, ist in Deutschland oft auf sich allein gestellt. Das belegt die im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durchgeführte Studie „Diagnose Diskriminierung – Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten bei Diskriminierungserfahrungen im Gesundheitswesen“.

„Überall, wo Menschen aufeinandertreffen, gibt es Diskriminierung. Im Gesundheitswesen wurde dieses Thema viel zu lange übersehen“, so die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, am Montag in Berlin. Personen, die sich gegen Diskriminierung wehren wollen, fänden häufig keine Ansprechperson, die Unterstützung leisten kann.

„Diskriminierung wird gerade in Situationen von Krankheit und Schwäche als besonders verletzend erlebt. Das können wir nicht hinnehmen“, betonte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Im Konfliktfall müsse es niedrigschwellige Hilfsangebote geben.

Betroffene beklagen fehlende Anlaufstellen

Konkret ging die Studie der Frage nach, was passiert, wenn sich Menschen nach einer Diskriminierung an eine Anlaufstelle wenden. Dazu wurden Benachteiligungen aufgrund des Alters, einer Behinderung, des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Religion und Weltanschauung sowie rassistische und antisemitische Diskriminierungen untersucht. Darüber hinaus wurden Diskriminierungserfahrungen aufgrund des Körpergewichts und des sozialen Status erfasst. Untersuchungsgegenstand war sowohl die ambulante als auch die stationäre Gesundheitsversorgung.

Das Ergebnis ist ernüchternd: Im Gesundheitsbereich gebe es zwar eine Vielzahl von Strukturen, die sich auch mit Beschwerden im Zusammenhang mit Diskriminierungserfahrungen befassen - doch nur wenige Menschen wenden sich an diese Stellen. Zu oft sei unklar, wer wofür zuständig ist. Nur wenige der vorhandenen Anlauf- und Beratungsstellen seien auf Diskriminierung spezialisiert und direkte Ansprechpersonen schwer zu finden. Selbst für Expert*innen sei die Landschaft an Beratungsstellen schwer durchschaubar. Hinzu komme, dass viele Betroffene von einer Beschwerde absehen, weil sie sich auf eine Behandlung angewiesen fühlen.

Vielfältige Handlungsmöglichkeiten

Laut den Autor*innen der Studie ist es dringend notwendig, dass die Anlaufstellen ihren Umgang mit Diskriminierungsbeschwerden professionalisieren. Fälle sollten systematisch erfasst und ausgewertet werden. Auch in Schulungen für Mitarbeitende sowie in den Ausbildungs- und Studiencurricula sollten Themen rund um Diskriminierung behandelt werden, um Gesundheitsberufe zu sensibilisieren.

Patient*innen müssen gezielter über Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten informiert werden, etwa durch Internetseiten, Social-Media-Kanäle und vor Ort ausliegende Materialien. Auch die rechtlichen Möglichkeiten, sich nach einer Diskriminierung zur Wehr zu setzen, müssen verbessert werden. (jr)

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