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09.08.2023 | News Hebammen | Nachrichten

Kein Ethik-Votum für DIVI-Schwangerenregister nötig

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Die Auswertung anonymisierter Daten von Schwangeren, die auf der Intensivstation behandelt werden, bedarf keiner Ethikberatung. Dies hat die Ärztekammer Nordrhein entschieden.

Seit rund sieben Monaten ist das DIVI-Register „Schwangere und postpartale Patientinnen auf der Intensivstation“ – kurz DIVI-Schwangerenregister – online. Es wurde von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ins Leben gerufen, um einen Überblick über notwendige Behandlungen und Anzahl schwangerer Patientinnen auf den Intensivstationen zu bekommen und mit dem Wissen zukünftig die Situation der jungen Frauen und ihrer ungeborenen Kinder zu verbessern. „Einige Kollegen zögern noch mit der Dokumentation ihrer Fälle und fragen nach einem Ethik-Votum“, so der medizinisch-wissenschaftliche Leiter des Registers, Professor Thomas Standl.

Nach einer entsprechenden Einschätzung der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) kann den noch unsicheren Kolleg*innen nun Rechtssicherheit gegeben werden. Diese besagt: Das Schwangerenregister ist ethisch unbedenklich. Nach der ÄKNo ist für das Forschungsvorhaben keine Beratung durch die Ethik-Kommission erforderlich.

Mehr Aufmerksamkeit für Schwangere

Entsprechend hofft Standl jetzt auf eine deutliche Zunahme der protokollierten Daten in den nächsten Wochen. „Ich rufe gerne und immer wieder alle Intensivstationen in Deutschland, egal welcher Größe und ob internistisch, neurologisch, anästhesiologisch oder chirurgisch geführt, auf, sich im DIVI-Schwangerenregister zu registrieren und ihre Patientendaten hier anonymisiert zu dokumentieren!“ Derzeit gebe es hierzu in ganz Deutschland keine Zahlen. Hochrechnungen der DIVI-Sektion zu Folge werden aber derzeit jährlich rund 4.500 Schwangere auf deutschen Intensivstationen behandelt. Dieser Patient*innengruppe müsse mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Notwendig sei dafür jedoch eine solide Datengrundlage.

Der Registrierungs-Prozess ist nach Angaben der DIVI nicht aufwendig. Die Daten der Patientinnen sollen nach der abgeschlossenen intensivmedizinischen Behandlung anonymisiert abgefragt und dokumentiert werden.

divi.de


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